Die Fahrschüler werden im Normalfall bei Prüfungsreife durch den Fahrlehrer zur praktischen Führerprüfung angemeldet. Am Prüfungstag wird vor der Prüfungsfahrt eine letzte Fahrlektion (Einfahren) mit dem Fahrlehrer durchgeführt.
Während der Prüfungsfahrt, welche ca. 45 Minuten dauert, fährt der Fahrschüler nur mit dem Experten, welcher anstelle des Fahrlehrers auf dem rechten Beifahrersitz Platz nimmt. Der Fahrlehrer ist während der Prüfungsfahrt nicht im Fahrzeug anwesend. Es können auch zwei Experten (Ausbildung, interne Kontrolle) mitfahren.
Am Ende der Prüfungsfahrt erläutert der Experte dem Prüfungskadidaten im Fahrzeug das Prüfungsresultat. Bei bestandener Prüfung erhält der Fahrschüler den Führerausweis in Kreditkartenformat innert Wochenfrist per Post zugestellt. Bis dahin darf er mit dem abgestempelten Lernfahrausweis allein herumfahren (nur in der Schweiz).
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Bei Nichtbestehen erhält der Fahrschüler ein paar Tage später den Prüfungsbericht mit den aufgeführten Fehlern der nichtbestandenen Prüfung und das neue Anmeldeformular.
Die praktische Prüfung kann in der Schweiz dreimal absolviert werden. Für die dritte und vorläufig letzte Prüfungsmöglichkeit muss der Fahrlehrer eine spezielle Ausbildungsbestätigung unterzeichnen, in derer die vollständige Ausbildung des Fahrkandidaten bestätigt und unterzeichnet ist. Nach einer dritten negativen Prüfung kann man nur nach positiven Abschneiden eines verkehrspsychologischem Gutachtens zu weiteren Prüfungsfahrten aufgeboten werden.
An der praktischen Prüfung sind kein schwerer Fehler, ca. 3 mittlere Fehler und ca. ein Dutzend leichtere Fehler erlaubt.
Allgemeine Prüfungsanforderungen