Führerausweis auf Probe

Alle Personen, die am 1. Dezember 1987 oder später geboren wurden und alle Personen, die (unabhängig vom Geburtsdatum) seit dem 30.11.2005 ein Gesuch für einen Lernfahrerausweis der Kategorie A (Motorrad) oder der Kategorie B (Personenwagen) einreichen, erhalten einen Führerausweis auf Probe.

Dauer der Probezeit

Sie endet nach drei Jahren, wenn keine Widerhandlungen gegen die Verkehrsvorschriften begangen wurden, welche zum Entzug des provisorischen Führerausweises und somit automatisch zur Verlängerung der Probezeit führen.

Erhalt des unbefristeten Führerausweises

Er wird erst nach Ablauf der Probezeit und dem nachgewiesenen Besuch der zweitägigen Weiterausbildung ausgestellt. Das Gesuch kann nach dem zweiten Kurstag der Zulassungsbehörde eingereicht werden. Es ist keine weitere Prüfung zu absolvieren.

Dauer der Weiterausbildung

Sie dauert insgesamt 16 Stunden und wird auf zwei Kurstage aufgeteilt. Der erste Kurstag sollte innerhalb von 6 Monaten nach Erwerb des befristeten Führerausweises besucht werden. Der zweite Ausbildungstag ist rechtzeitig von Ablauf der Probezeit zu absolvieren. Der Kursveranstalter kann frei bewählt werden.
Bei den Weiterbildungskursen ist grundsätzlich mit dem eigenen Fahrzeug zu fahren. Der Kursveranstalter kann Kursteilnehmer, die kein eigenes Fahrzeug besitzen, ein solches zur Verfügung stellen.

Inhalt des ersten Kurses

Auf einem Uebungsplatz werden die Auswirkungen des Bremsweges, die Bedeutung des Abstandhaltens und die Kurvengeschwindigkeit demonstriert und geübt. Es wird erlebt und geübt, wie gefährliche Unfallsituationen vermieden werden können. Anhand von Unfallbeispielen werden zudem die verschiedenen Unfallursachen, aber auch die straf- und massnahmenrechtlichen sowie die finanziellen und sozialen Folgen thematisiert.

Inhalt des zweiten Kurses

Es wird eine sogenannte Feedbackfahrt absolviert. Die jeweils mitfahrenden anderen Kursteilnehmer geben Rückmeldungen zu Ihrem Fahrstil.
Ergänzend werden die Kenntnisse über eine umwelt-, energieschonende und partnerschaftliche Fahrweise, welche am ersten Kurs erworben wurde, vertieft und sich mit dem eigenen persönlichen Verhalten im Verkehr auseinandergesetzt.

Kosten der Weiterausbildung Die Kosten der beiden Kurstage entsprechen etwa dem Gegenwert von 8 Fahrstunden bei einer seriösen Fahrschule.

Konsequenzen  bei Nichtbesuch

Für die ersten Neulenker, welche die obligatorische Zweiphasenausbildung absolvieren müssen, ist die dreijährige Prüfungsperiode am 1. Dezember 08 zu Ende gegangen. Inhaber des provisorischen Führerausweises, welche keine Weiterbildung oder nur einen der beiden Kurse absolviert haben, verlieren ihre Fahrbewilligung und müssen wieder bei null anfangen. Wer das Versäumnis begründen kann, erhält eine zusätzliche Frist von drei Monaten zugesprochen, in der die fehlenden Kurse nachgeholt werden können. Selber Fahren darf man allerdings nur noch am Tag des Weiterbildungskurses und mit spezieller Bewilligung des kantonalen Strassenverkehrsamtes.

Wer mit einem abgelaufenen provisorischen Führerschein weiterfährt, muss mit einer Strafe wegen Fahrens ohne Führerschein rechnen.